Ein Impressum gehört zu den wichtigsten rechtlichen Elementen einer Website. Wer eine Website online stellt, muss sich mit der Impressumspflicht beschäftigen und bestimmte Pflichtangaben im Impressum aufführen.
Gerade im Zeitalter der digitalen Dienste ist es entscheidend zu wissen, was muss im Impressum stehen, wie ein rechtssicheres Impressum erstellt wird und welche Folgen drohen, wenn das Impressum fehlt.
Dieser Artikel zeigt, warum das Thema für nahezu jede Website wichtig ist, wie Sie ein vollständiges Impressum bereitstellen können und welche juristischen Grundlagen wie § 5 DDG oder § 18 MStV greifen.
Was muss im Impressum stehen und warum ist es so wichtig?

Das Impressum einer Website erfüllt eine zentrale Funktion der Anbieterkennzeichnung. Es macht transparent, wer für die Inhalte verantwortlich ist und wie der Anbieter juristisch erreichbar ist.
Damit wird sichergestellt, dass Verbraucher und Behörden die Betreiber kontaktieren können, falls Fragen, Beschwerden oder rechtliche Anliegen bestehen.
Besucher der Website sollen das Impressum leicht erkennbar finden. Nach § 5 DDG muss das Impressum unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Das bedeutet, dass ein Link zum Impressum meist im Footer oder im Menü einer Website platziert wird. Eine Platzierung des Impressums über zwei Klicks ist möglich, sofern es unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bleibt.
Ein Impressum zu erstellen ist daher für nahezu jede Website notwendig. Nur private Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, benötigen kein Impressum. Wer jedoch geschäftsmässig Inhalte bereitstellt, muss die Impressumspflicht erfüllen und bestimmte Pflichtangaben im Impressum nennen.
Impressumspflicht im deutschen Recht
Die Impressumspflicht ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen. Zentral ist § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), der die Anbieterkennzeichnung regelt. Außerdem enthält § 18 MStV Vorgaben für journalistisch-redaktionelle Inhalte. Diese Regelungen greifen, sobald eine Website nicht rein privat ist.
Gilt die Impressumspflicht, dann muss das Impressum bestimmte Pflichtangaben enthalten sein müssen.
Das umfasst Angaben zur Rechtsform wie GmbH, den Namen des Verantwortlichen, die Anschrift, eine Telefonnummer und gegebenenfalls Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Bei juristischen Personen sind zudem die vertretungsberechtigten Personen anzugeben.
Verstöße gegen die Impressumspflicht können teuer werden. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Daher ist es entscheidend, das Impressum immer aktuell zu halten.
Was muss im Impressum stehen
Ein vollständiges Impressum enthält bestimmte Pflichtangaben. Dazu gehören die Anschrift des Unternehmens oder Betreibers, die Telefonnummer zur Kontaktaufnahme und die Rechtsform, falls es sich um eine GmbH oder andere juristischen Personen handelt.
Je nach Branche und Angebot müssen weitere Pflichtangaben im Impressum enthalten sein, etwa Angaben über die zuständige Aufsichtsbehörde oder falls Angaben über das Kapital bei einer GmbH gemacht werden müssen. Auch bei einer Abwicklung oder Liquidation befinden sich besondere Hinweise im Impressum.
Darüber hinaus kann es sein, dass ein Impressum ebenfalls ein Impressum und ihre Datenschutzerklärung verknüpfen sollte, um den gesetzlichen Informationspflichten gerecht zu werden. Wer für die Inhalte der Website verantwortlich ist, muss klar erkennbar genannt werden.
Pflichtangaben im Impressum

Pflichtangaben im Impressum sind die Grundlage für ein rechtssicheres Impressum. Dazu gehören:
- Name und Anschrift
- Rechtsform und Vertretungsberechtigte bei juristischen Personen
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn erforderlich
Ein individuelles Impressum zu erstellen, bedeutet, die jeweiligen persönlichen Angaben und die rechtliche Situation zu berücksichtigen. Bestimmte Pflichtangaben sind nicht optional, sondern zwingend vorgeschrieben.
Das Impressum gehört zum Standard einer Website im Internet. Wer eine Website benötigt und geschäftsmässig Inhalte bereitstellt, benötigt ein Impressum. Auch private Websites können ebenfalls ein Impressum benötigen, sobald sie nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.
Abmahnung bei Impressumsfehlern
Wenn das Impressum fehlt oder fehlerhafte Angaben im Impressum enthalten sind, drohen Abmahnungen. Eine Abmahnung erfolgt oft durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Wer abgemahnt wird, muss meist nicht nur die Fehler korrigieren, sondern auch die Kosten der Abmahnung tragen.
Abmahnungen wegen Impressumsfehlern sind häufig, da ein fehlendes oder unvollständiges Impressum leicht erkennbar ist. Schon ein kleiner Verstoss kann zu hohen Kosten führen. Wer genau weiß, was muss im Impressum stehen, und ein rechtssicheres Impressum bereitstellt, vermeidet diese Risiken.
Ein Impressum zu erstellen mit Hilfe eines Generator kann helfen, Abmahnungen zu verhindern. Dennoch sollte überprüft werden, dass das Impressum den juristischen Anforderungen entspricht.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt

Wenn ein Impressum fehlt, liegt ein klarer Verstoß gegen die Impressumspflicht vor. Dies kann nicht nur Abmahnungen auslösen, sondern auch eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Gerade für geschäftsmässig betriebene Websites oder digitale Dienste ist ein Impressum unverzichtbar. Das Fehlen wird als schwerer Verstoß angesehen, da Verbraucher nicht nachvollziehen können, wer für die Inhalte verantwortlich ist.
Dass das Impressum vorhanden ist, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bleibt, ist also Pflicht. Wer ein Impressum bereitstellen will, sollte dafür sorgen, dass es jederzeit korrekt abrufbar ist.
Grundsätzliches zum Umgang mit dem DDG
Das DDG als Nachfolger des Telemediengesetzes regelt die Anbieterkennzeichnung in Deutschland. § 5 DDG stellt klar, dass eine Anbieterkennzeichnung verpflichtend ist, sobald eine Website geschäftsmässig betrieben wird.
Ein juristisch korrektes Impressum ist deshalb erforderlich. Betreiber sollten beachten, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss. Auch Informationen wie Telefonnummer, Anschrift und Rechtsform gehören dazu.
Für journalistisch-redaktionelle Inhalte gilt zusätzlich § 18 MStV. Damit wird geregelt, dass bestimmte Informationen über den Verantwortlichen angegeben werden müssen. Ein rechtssicheres Impressum zu erstellen, bedeutet, beide Gesetze zu beachten.
Impressum erstellen: So gelingt es
Ein Impressum zu erstellen erfordert Sorgfalt. Zunächst sollten Anbieter prüfen, ob ihre Website rein privat ist oder ob sie geschäftsmässig betrieben wird. In den meisten Fällen benötigt ein Impressum eine Anbieterkennzeichnung.
Ein Generator für ein Impressum kann eine gute Hilfe sein, um die wichtigsten Punkte abzudecken. Allerdings ist ein individuelles Impressum oft besser, da es die jeweiligen persönlichen Angaben berücksichtigt. Nur so lässt sich ein vollständiges Impressum bereitstellen.
Beim Impressum ist wichtig, dass es ein rechtskonformes Impressum wird. Angaben im Impressum müssen stets korrekt sein. Wer ein Impressum angeben möchte, sollte auch daran denken, dass ein Impressum immer aktuell gehalten werden muss.
Rechtsform und juristische Anforderungen
Die Rechtsform spielt eine große Rolle im Impressum. Eine GmbH muss zum Beispiel im Impressum enthalten, wer die vertretungsberechtigten Personen sind und gegebenenfalls weitere Pflichtangaben aufführen.
Juristischen Personen wie Vereine oder Kapitalgesellschaften haben daher strengere Vorgaben als private Anbieter. Falls Angaben über das Kapital erforderlich sind, müssen diese im Impressum genannt werden.
Damit wird gewährleistet, dass das Impressum die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Bei einer Abwicklung oder Liquidation befinden, müssen zusätzliche Hinweise im Impressum enthalten sein.
Was muss im Impressum stehen? Website im Alltag

Das Impressum einer Website ist nicht nur eine juristische Pflicht, sondern auch ein Zeichen für Transparenz. Besucher der Website wollen wissen, wer für die Inhalte verantwortlich ist und was muss im Impressum stehen, um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Dass das Impressum immer aktuell ist, gehört zu den Grundsätzen. Ein Impressum über zwei Klicks zu erreichen, ist zulässig, solange es unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bleibt. Damit können Betreiber ihrer Informationspflicht nachkommen.
Nahezu jede Website benötigt ein Impressum. Nur Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Ein Impressum bereitstellen ist daher Standard für alle, die geschäftsmässig Inhalte veröffentlichen.
Impressum im Internet und aktuelle Entwicklungen
Ein Impressum im Internet ist seit Jahren Standard. Durch digitale Dienste und die zunehmende Regulierung wird das Thema immer wichtiger.
Ein Website im Internet benötigt meist ein Impressum, da sie geschäftsmässig betrieben wird. Selbst Blogger oder Influencer sind verpflichtet, ein Impressum zu erstellen, wenn ihre Inhalte nicht rein privat sind.
Das Impressum und ihre Datenschutzerklärung bilden zusammen den rechtlichen Kern einer Website. Sie informieren Verbraucher darüber, wer für die Inhalte verantwortlich ist und wie mit Daten umgegangen wird. So können Informationspflichten erfüllt und Verstöße vermieden werden.
Fazit: Was muss im Impressum stehen?
Das Impressum gehört zu den wichtigsten rechtlichen Bestandteilen einer Website. Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 DDG und § 18 MStV und betrifft nahezu jede Website, die nicht rein privat ist.
Pflichtangaben im Impressum wie Anschrift, Telefonnummer, Rechtsform und Angaben zur Aufsichtsbehörde sind zwingend notwendig, damit klar ist, was muss im Impressum stehen.
Wer ein Impressum bereitstellen will, sollte sicherstellen, dass es leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Fehler oder ein fehlendes Impressum können zu Abmahnungen, Geldstrafen und juristischen Problemen führen.
Ein vollständiges Impressum und ein rechtssicheres Impressum zu erstellen ist daher unverzichtbar, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Vertrauen bei den Besuchern der Website aufzubauen.
FAQs: Was muss im Impressum stehen? Wir antworten auf Ihre Fragen
Was muss im Impressum enthalten sein?
| Kategorie | Angaben im Impressum |
|---|---|
| Name und Rechtsform | Vollständiger Name des Betreibers, ggf. GmbH oder andere Rechtsform |
| Anschrift | Postanschrift, unter der der Anbieter erreichbar ist |
| Kontakt | Telefonnummer und E-Mail-Adresse |
| Vertretungsberechtigte | Bei juristischen Personen müssen vertretungsberechtigte Personen genannt werden |
| Aufsichtsbehörde | Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, falls eine Genehmigungspflicht besteht |
| Weitere Angaben | Falls Angaben über das Kapital oder die Abwicklung oder Liquidation bestehen müssen |
Welche Angaben sind im Impressum Pflicht?
- Vollständiger Name und Anschrift
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Rechtsform, falls es sich um eine GmbH oder andere Gesellschaft handelt
- Vertretungsberechtigte bei juristischen Personen
- Gegebenenfalls Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
Was muss ich als Kleinunternehmer im Impressum stehen?
- Name und Anschrift des Betreibers
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Klarstellung, dass es sich um ein Einzelunternehmen oder Kleinunternehmer handelt
- Falls vorhanden, zusätzliche Angaben wie Aufsichtsbehörde oder spezielle Genehmigungen
Wie sieht ein seriöses Impressum aus?
Ein seriöses Impressum ist vollständig, leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar. Es enthält alle juristisch vorgeschriebenen Angaben und wird ständig aktuell gehalten.
Außerdem zeigt es Transparenz, indem die jeweiligen persönlichen Angaben korrekt und nachvollziehbar bereitgestellt werden. So können Besucher der Website sofort erkennen, wer für die Inhalte verantwortlich ist.


