Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 sorgt regelmäßig für Unsicherheit. Viele gehen davon aus, dass verheiratete Menschen mit der Steuerklasse 4 automatisch mehr Netto erhalten als Alleinstehende in Steuerklasse 1. Tatsächlich ist die Berechnung der Lohnsteuer in beiden Steuerklassen nahezu identisch. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Steuertarif, sondern im Familienstand und den Möglichkeiten, die sich nach einer Eheschließung ergeben.
Dieser Artikel zeigt anhand aktueller gesetzlicher Regelungen, welche Unterschiede tatsächlich bestehen, wann sich ein Steuerklassenwechsel lohnt und welche Rolle das Faktorverfahren spielt. Außerdem erfahren Sie, welche Auswirkungen die einzelnen Steuerklassen auf Elterngeld, Krankengeld und die Steuererklärung haben und welche Irrtümer sich bis heute hartnäckig halten.
Steuerklassen in Deutschland und ihre Bedeutung
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Sie bestimmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt einbehält. Die endgültige Steuerlast ergibt sich allerdings erst nach Ablauf des Kalenderjahres oder durch eine Steuererklärung.
Die Steuerklassen 1 bis 6 richten sich nach persönlichen Lebenssituationen. Während Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Personen meist der Steuerklasse 1 zugeordnet werden, gelten für Verheiratete andere Möglichkeiten. Hinzu kommen Sonderregelungen für Alleinerziehend, Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen oder Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen.
Die sechs Steuerklassen sind:
- Steuerklasse 1 für Ledige, Geschiedene, Verwitwete nach Ablauf der Sonderregelungen oder dauerhaft Getrenntlebende
- Steuerklasse 2 für Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Steuerklasse 3 für einen Ehepartner innerhalb der Kombination aus Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5
- Steuerklasse 4 für verheiratete Arbeitnehmer oder eingetragene Lebenspartner
- Steuerklasse 5 als Gegenstück zur Steuerklasse 3
- Steuerklasse 6 für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis
Für wen gelten Steuerklasse 1 und Steuerklasse 4?

Steuerklasse 1 gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Auch geschiedene, verwitwet nach Ablauf der Übergangsregelung oder dauerhaft getrennt lebende Personen werden dieser Lohnsteuerklasse zugeordnet.
Die Steuerklasse 4 richtet sich an verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartner, sofern beide in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und Arbeitslohn beziehen. Nach der Eheschließung erfolgt automatisch die Steuerklasse 4 für beide Ehepartner. Wer eine andere Kombination der Steuerklassen nutzen möchte, muss diese beim Finanzamt beantragen.
Automatisch die Steuerklasse nach der Hochzeit
Viele wissen nicht, dass das Finanzamt nach einer Eheschließung automatisch in die Steuerklasse 4 einstuft. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich. Erst wenn Eheleute beispielsweise die Kombination aus Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 oder Steuerklasse 4 mit Faktor wählen möchten, muss ein Antrag auf Steuerklassenwechsel beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Hat man bei Steuerklasse 4 mehr Abzüge als bei 1?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Einer der häufigsten Irrtümer besteht darin, dass die Steuerklasse 4 höhere Abzüge verursachen soll als die Steuerklasse 1. Tatsächlich verwenden beide Steuerklassen exakt dieselben Steuertabellen, Freibeträge und Berechnungsgrundlagen für die Lohnsteuer.
Sowohl der Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Person als auch die übrigen steuerlichen Berechnungen sind identisch. Der Unterschied entsteht ausschließlich durch den Familienstand. Ein lediger Arbeitnehmer nutzt den Freibetrag allein, während bei einem Ehepaar beide Partner jeweils ihren eigenen Grundfreibetrag erhalten.
Auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer richten sich nach denselben gesetzlichen Vorgaben. Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag liegt bei einer jährlichen Lohnsteuer beziehungsweise Einkommensteuer von 20.350 Euro.
Der Abzug richtet sich nicht nach dem Familienstand
Viele vergleichen lediglich den monatlichen Abzug und ziehen daraus falsche Schlüsse. Entscheidend bleibt jedoch das gesamte Jahreseinkommen. Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der monatlichen Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, nicht die endgültige Steuer.
Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4

Obwohl sich die Berechnung der Lohnsteuer nicht unterscheidet, existieren einige wichtige Unterschiede zwischen beiden Steuerklassen.
| Steuerklasse 1 | Steuerklasse 4 |
|---|---|
| Für Ledige | Für Verheiratete |
| Ein Grundfreibetrag | Grundfreibetrag für jeden Ehepartner |
| Kein Splittingtarif | Möglichkeit zum Ehegattensplitting |
| Standard für Alleinstehende | Automatisch in Steuerklasse 4 nach der Hochzeit |
| Wechsel nur bei geänderter Lebenssituation | Wechsel zu Steuerklasse 4 mit Faktor oder Kombination aus Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 möglich |
Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 liegt somit nicht in der Höhe der monatlichen Steuerberechnung, sondern in den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Eheleute.
Hat man bei Steuerklasse 4 mehr Netto?
Auch hier lautet die Antwort meistens nein. Erhalten zwei Personen exakt dasselbe Bruttogehalt und unterscheiden sich lediglich durch ihren Familienstand, fällt das Netto vom Brutto nahezu identisch aus.
Viele glauben, dass Verheiratete automatisch mehr Netto erhalten. Tatsächlich entsteht ein Vorteil häufig erst durch den Splittingtarif im Rahmen der Steuererklärung oder durch eine andere Kombination der Steuerklassen.
Anders kann es aussehen, wenn Ehepartner unterschiedlich viel verdienen. In solchen Fällen kann die Wahl der Steuerklasse 4 mit Faktor sinnvoll sein. Das Finanzamt berücksichtigt dann den Splittingvorteil bereits während des Jahres und verteilt die Lohnsteuer gerechter auf beide Einkommen.
Netto vom Brutto bleibt bei gleicher Berechnung nahezu identisch
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des monatlichen Nettogehalts. Sie verändert jedoch nicht dauerhaft die tatsächliche Einkommensteuer. Deshalb erhalten viele Arbeitnehmer nach einer freiwilligen Steuererklärung eine Erstattung.
Was ist der Vorteil bei Steuerklasse 4?
Die Steuerklasse 4 gilt heute für viele Verheiratete als ausgewogene Lösung. Vor allem Ehepartner, die etwa gleich viel verdienen, profitieren häufig von einer fairen Verteilung der monatlichen Lohnsteuer.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass beide Ehepartner ähnlich hohe Nettozahlungen erhalten. Das erleichtert die gemeinsame Finanzplanung und verhindert große Unterschiede zwischen den Einkommen.
Seit einigen Jahren gewinnt außerdem das Faktorverfahren an Bedeutung. Immer mehr Eheleute entscheiden sich für Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren, weil der Splittingvorteil bereits unterjährig berücksichtigt wird.
Vorteile der Steuerklasse 4 sind unter anderem:
- ausgewogene monatliche Steuerbelastung
- gerechtere Verteilung der Lohnsteuer
- häufig passend, wenn beide etwa gleich viel verdienen
- geringeres Risiko hoher Nachzahlungen
- mehr finanzielle Gleichstellung innerhalb der Partnerschaft
Die Kombination Steuerklasse 4 und 4 gilt deshalb inzwischen als häufig empfohlene Lösung.
Was ändert sich bei Steuerklasse 1 auf 4?

Der Wechsel erfolgt meistens nach einer Eheschließung. Nach der Hochzeit werden beide Ehepartner automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft.
An der eigentlichen Berechnung der Lohnsteuer ändert sich zunächst wenig. Neu ist jedoch, dass Verheiratete später zwischen verschiedenen Modellen wählen können. Möglich sind Steuerklasse 4 und 4, Steuerklasse 4 mit Faktor oder die Kombination aus Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5.
Wechsel der Steuerklassen nach der Hochzeit
Ein Wechsel der Steuerklasse kann seit 2020 mehrmals im Jahr erfolgen. Wer die Steuerklasse ändern möchte, stellt den Antrag beim Finanzamt. Seit 2020 kann die Steuerklasse mehrmals im Jahr angepasst werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Steuerklassenwechsel sollte gut geplant werden. Die Wahl der Steuerklasse kann Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld haben, weil diese Leistungen auf dem durchschnittlichen Netto der vergangenen Monate beruhen.
Steuerklasse 4 mit Faktor oder Steuerklasse 3 und 5?
Viele Ehepaare überlegen, ob Steuerklassen 3 und 5 oder das Faktorverfahren günstiger sind. Die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 führt häufig dazu, dass der Partner in Klasse 5 deutlich höhere monatliche Steuerabzüge hat.
Genau deshalb empfehlen viele Fachleute heute häufiger Steuerklasse 4 mit Faktor. Das Finanzamt berechnet den Splittingvorteil anhand der voraussichtlichen Einkommen und verteilt ihn gerechter auf beide Ehepartner.
Die Kombination aus Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 kann in einzelnen Fällen sinnvoll bleiben. Politisch entwickelt sich der Trend jedoch klar in Richtung Steuerklasse IV mit Faktor. Die ursprünglich geplante verpflichtende Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 wurde bis zum Stand 2026 allerdings nicht umgesetzt.
Steuererklärung, Kinderfreibetrag und weitere wichtige Besonderheiten
Für Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 oder der klassischen Steuerklasse 4 besteht bei ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften häufig keine gesetzliche Pflicht zur Steuererklärung. Dennoch lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung in vielen Fällen, weil zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet werden kann.
Anders sieht es bei Steuerklasse 4 mit Faktor aus. Hier besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Steuererklärung. Gleiches gilt regelmäßig für Ehepaare mit der Kombination der Steuerklassen 3 und 5.
Familien profitieren zusätzlich vom Kinderfreibetrag in Höhe von 9.756 Euro jährlich pro Kind. Alternativ wird geprüft, ob das monatlich ausgezahlte Kindergeld von derzeit 259 Euro je Kind günstiger ist. Beide Steuerklassen können zusätzlich den Kinderfreibetrag nutzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch Alleinerziehende sollten ihre Situation prüfen. Oft lohnt sich ein Wechsel von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2, weil dort der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt wird.
Häufige Irrtümer rund um die Steuerklassen
Rund um die Steuerklasse in Deutschland halten sich zahlreiche Missverständnisse. Viele Menschen vermuten, dass die günstigsten Steuerklassen automatisch weniger Steuern bedeuten oder dass Ehepaare zu viele Steuern zahlen.
Tatsächlich beeinflusst die Steuerklasse die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, nicht jedoch automatisch die endgültige Einkommensteuer. Erst nach der Jahresabrechnung steht fest, wie hoch die tatsächliche Steuerlast ausfällt.
Zu den häufigsten Irrtümern gehören:
- Steuerklasse 4 bringt automatisch mehr Netto
- Steuerklasse 1 hat höhere Steuern als Klasse 4
- 3 und 5 lohnen sich immer
- Beim Wechsel der Steuerklasse sinkt dauerhaft die Einkommensteuer
- Verheiratete müssen automatisch Steuerklasse 3 wählen
Gerade der Vergleich der Unterschiede zwischen Steuerklasse 1 und 3 oder zwischen Steuerklasse 1 und 2 zeigt, dass sich nicht nur die Höhe der Lohnsteuer unterscheidet, sondern auch die persönlichen Voraussetzungen. Rechner für den Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4, den Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 mit Kind oder den Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 bei Beamten können eine erste Orientierung geben, ersetzen jedoch keine individuelle steuerliche Beratung.
Fazit: Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4
Der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 wird häufig überschätzt. Beide Steuerklassen verwenden dieselben Steuertabellen, denselben Grundfreibetrag und dieselben Berechnungsregeln für die Lohnsteuer. Ausschlaggebend sind der Familienstand und die Möglichkeit, nach einer Eheschließung zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen.
Für viele Verheiratete bietet die Steuerklasse 4 eine ausgewogene Lösung, während Steuerklasse 4 mit Faktor die monatliche Steuerlast noch gerechter verteilen kann. Vor einem Wechsel lohnt sich stets ein Blick auf die persönlichen Einkommensverhältnisse und mögliche Auswirkungen auf Elterngeld, Krankengeld oder die Steuererklärung.


