Die digitale Barrierefreiheit gewinnt zunehmend an Bedeutung, und dieses Jahr wird sie in Österreich zur Pflicht. Websites müssen nun so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Dies betrifft insbesondere öffentliche Stellen, aber auch Unternehmen, die Dienstleistungen online anbieten.
Besonders kleinere Unternehmen und Betreiber von Webseiten stehen vor der Herausforderung, ihre Inhalte an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Die Umstellung ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich: Barrierefreie Websites sind nicht nur für Menschen mit Einschränkungen nutzbar, sondern verbessern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und Reichweite einer Seite. Doch wie ist die aktuelle Lage in Österreich, und was müssen Website-Betreiber beachten?
Die aktuelle Situation der digitalen Barrierefreiheit in Österreich
Derzeit ist die digitale Barrierefreiheit in Österreich noch nicht flächendeckend umgesetzt. Zwar gibt es bereits gesetzliche Regelungen, die für öffentliche Stellen gelten, doch viele private Websites sind nach wie vor nicht barrierefrei.
Laut einer Untersuchung der Stiftung „Zugang für alle“ erfüllt ein Großteil der Websites nicht die internationalen Standards für digitale Barrierefreiheit. Vor allem kleine Unternehmen und lokale Dienstleister haben oft Schwierigkeiten, ihre Online-Präsenzen entsprechend anzupassen.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten einen internationalen Standard für barrierefreie Websites. In Österreich orientieren sich die gesetzlichen Vorgaben an diesen Richtlinien, insbesondere an den Anforderungen der Stufe AA. Das bedeutet, dass Websites unter anderem
- mit Screenreadern kompatibel sein müssen,
- alternative Texte für Bilder bieten sollten,
- eine klare Navigation ermöglichen und
- Inhalte auch ohne Maus bedienbar sein müssen.
Die neuen Anforderungen für 2025
Die Barrierefreiheit von Websites in Österreich ist mehr optional. Grund dafür ist die Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) in nationales Recht.
Damit sind nicht nur öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten, sondern auch Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte online anbieten.
Besonders betroffen sind:
- Online-Shops und Anbieter digitaler Dienstleistungen
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Transport- und Reiseunternehmen
- Medienportale und Streaming-Dienste
Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich sind. Andernfalls drohen Sanktionen oder Abmahnungen.
Barrierefreiheit im iGaming-Sektor
Auch die iGaming-Branche muss sich auf die neuen Barrierefreiheitsanforderungen einstellen. Sportwetten-Anbieter und digitale Glücksspielplattformen sind zunehmend gefordert, ihre Webseiten für Menschen mit Einschränkungen nutzbar zu machen, um sich auch in Zukunft als beste Online Casinos Österreich bezeichnen zu dürfen.
Dazu gehört beispielsweise die Implementierung von Screenreader-Kompatibilität, angepasste Farbschemata für sehbehinderte Nutzer und eine einfache Bedienbarkeit der Plattformen per Tastatur.
Anbieter, die diesen Schritt umsetzen, können nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ein breiteres Publikum ansprechen und ihre Kundenbasis erweitern.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Bei der Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben können unterschiedliche Konsequenzen auf ein Unternehmen zukommen. Zunächst ist mit finanziellen Strafen zu rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können. Neben den Geldbußen können auch strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen entstehen, insbesondere wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Darüber hinaus kann die Reputation des Unternehmens erheblich leiden, was zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern führen kann. Langfristig kann dies Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben und zu Umsatzverlusten führen.
Was Website-Betreiber jetzt tun sollten
Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Website-Betreiber umgehend mit der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen beginnen. Die wichtigsten Schritte umfassen:
- Barrierefreiheits-Check durchführen: Mithilfe von Tools wie WAVE oder Lighthouse können Unternehmen eine erste Analyse ihrer Website durchführen.
- Alternativtexte und Struktur verbessern: Bilder, Videos und Grafiken sollten mit Alternativtexten versehen sein. Zudem sind klare, logische Strukturen essenziell.
- Farben und Kontraste optimieren: Menschen mit Sehbehinderungen profitieren von einem hohen Kontrast und gut lesbaren Schriftarten.
- Tastatursteuerung sicherstellen: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus bedienbar sein.
- Barrierefreiheits-Erklärung bereitstellen: Eine transparente Darstellung der Barrierefreiheitsmaßnahmen auf der Website ist erforderlich.
Jetzt handeln und Barrierefreiheit sicherstellen
Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Wer sich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt, kann nicht nur potenzielle Sanktionen vermeiden, sondern auch die Usability und Nutzerfreundlichkeit seiner Website deutlich verbessern.