
Der Vorkasse-Zahlungsdienstleister und Technologieführer bei der Verarbeitung von Vorkasse-Zahlungen, „Komfortkasse“, hat die Transaktionen des Jahres 2015 im Rahmen von Bestellungen von Online-Shops in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgewertet und dabei spannende Erkenntnisse gewonnen.
Die Vorteile der Vorkasse
Nach wie vor ist die klassische Vorkasse per Banküberweisung jene Bezahlmethode, die im deutschsprachigen Raum von den Online-Shops am häufigsten offeriert wird. Dafür gibt es mehrere Gründe: Sie ist die sicherste Zahlungsmethode für Händler, macht Zahlungsausfälle unmöglich, bringt geringe Abwicklungskosten mit sich, ist für Kunden ein gewohnte Zahlungsmethode und erfordert keine Weitergabe von Kreditkartendaten an den Händler.
Länder, die auf Vorkasse setzen – Auf Vorkasse per Banküberweisung wird neben Deutschland, Österreich und der Schweiz auch in Spanien, Italien, Schweden, Belgien, Griechenland, Portugal, Polen und Frankreich häufig zurückgegriffen. Durch den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA wurden grenzüberschreitende Zahlungen einfacher, schneller und günstiger.
Vorkasse-Marktanteil und Abmahnsicherheit
Durchschnittlich 23,4 % aller Bestellungen der bei „Komfortkasse“ angeschlossenen Online-Shops werden via Vorkasse bezahlt. Auf den gesamten eCommerce-Markt lässt sich diese Zahl jedoch nicht übertragen, da nicht jeder Online-Shop Vorkasse anbietet. Zum besseren Verständnis: Im Falle der 23,4 Prozent handelt es um die Anzahl der Bestellungen, nicht um den Anteil am Umsatz.
Das folgende Diagramm zeigt die Verteilung von Vorkasse-Zahlungen unter allen Online-Shops.
Anteil Bezahlung Vorkasse
Anteil Vorauskasse Bezahlung in Online Shops
Dringende Empfehlung
„Komfortkasse“ rät dazu, Zahlung per Vorkasse anzubieten, da zum Beispiel Konsumenten mit schlechter Bonität, aber auch Kunden unter 18 Jahren oft keine Kreditkarten haben oder PayPal und Lastschrift nicht nutzen können. Ebenso empfiehlt der Vorkasse-Zahlungsdienstleister Rabatte auf Vorkasse-Zahlungen. „Um die geringen Abwicklungskosten im Vergleich zu Online-Payment an Ihre Kunden weiterzugeben“, so die Begründung in der Studie.
Rechtstipp von „Komfortkasse“ – Auch einen Rechtstipp gibt „Komfortkasse“. Das Unternehmen rät Vorkasse-Anbietern dazu, auf abmahnsichere Formulierungen in den AGBs zu achten. So müsse der Vertragsabschluss mit dem Kunden zeitlich vor der Bezahlung erfolgen. Termini wie „Der Vertrag kommt durch Lieferung der Ware zustande“ oder „Bei Zahlungsart Vorkasse kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde Vorkasse leistet, zustande“ seien nicht zulässig, da der Kunde dann bereits vor Vertragsabschluss bezahlen müsste.