In Österreich gibt es klare Regeln zur Arbeitszeiterfassung. Dabei gilt es, jede Zeit, die ein Arbeitnehmer für ein Unternehmen aufwendet, kategorisch zu dokumentieren. Diese Regelung stellt in erster Linie einen gewissen Schutz für Arbeitnehmer dar und soll faire Bedingungen am Arbeitsplatz garantieren. Damit das möglich ist, sind die Vorgaben zur Zeiterfassung im Arbeitszeitgesetz (AZG) sowie im Arbeitsruhegesetz (ARG) festgehalten.
Was besagt das Arbeitszeitgesetz in Österreich?
Im Arbeitszeitgesetz sind im Wesentlichen die Arbeitsaufzeichnungen von Arbeitnehmer in Österreich festgelegt. Das Erfassen der Arbeitszeit ist demnach gesetzlich Pflicht. Unterschieden wird zwischen der täglichen Arbeitszeit, den Pausen sowie dem Arbeitsbeginn sowie dem Arbeitsende.
Damit sämtliche Arbeitszeiten genau dokumentiert werden können, verwenden Unternehmen sowie Arbeitnehmer für die Arbeitszeiterfassung individuelle Lösungen, die zu den jeweiligen Bedürfnissen passen. Vor allem zeitsparende und zuverlässige Optionen, die sich im besten Fall digital nutzen lassen, sorgen für eine optimale Zeiterfassung, lassen sich einfach bedienen und unterstützen den Arbeitsalltag.
In Österreich beträgt ein normaler Arbeitstag acht Stunden. Das ergibt eine Arbeitswoche von insgesamt 40 Stunden. Darüber hinaus können Unternehmen und Personal gesonderte Arbeitsverträge aufsetzen. Bei einer Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit gelten die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden als Überstunden.
Hinweis: Es gibt spezielle Voraussetzungen, bei denen Arbeitnehmer bis zu 12 Stunden und somit 60 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Hier gilt es, einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Auch bei einer 4-Tage-Woche darf die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag überschritten werden – wieder mit der Option auf Ausgleich.
Wie verhält es sich mit dem Arbeitsruhegesetz?
Neben dem Arbeitszeitgesetz gibt es in Österreich das Arbeitsruhegesetz. Dieses regelt die wöchentlichen Ruhezeiten des Arbeitnehmers und dient seinem Schutz. Pro Kalenderwoche hat ein Arbeiter Anspruch auf gewisse Auszeiten. Diese betragen mindestens 36 Stunden wöchentlich. Neben den Pausen zwischen zwei Arbeitstagen muss der Sonntag in diese Ruhezeit fallen.
Arbeitnehmer dürfen allerdings am Wochenende und an Feiertagen arbeiten, wenn diese Arbeitszeit entsprechend entlohnt wird und ein Ausgleich stattfindet. Das gilt vor allem für spezielle Berufsgruppen wie Personen, die im Schichtdienst arbeiten, Pflegekräfte, Dienstleistungspersonal in der Gastronomie oder Wachdienst.
Auch an Wochenenden sowie Feiertagen ist im Vorfeld die Arbeitszeit genau abzuklären. Das umfasst ebenso den Beginn sowie das Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen, die strikt einzuhalten sind. Eine Überprüfung erfolgt in gewissen Abständen durch die Arbeitsinspektion. Nimmt die Inspektion außergewöhnliche Belastungen durch den Arbeitnehmer wahr oder werden Arbeitszeiten nebst Pausen nicht eingehalten, drohen Strafen, die das Unternehmen zu leisten hat.
Was ist für die Arbeitszeiterfassung wichtig?
Um einen Überblick über die Arbeitszeiten zu erhalten und die Pausen fair einhalten zu können, gibt es in Österreich die Arbeitszeiterfassung. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter zu erfassen und bei Bedarf Nachweise zu entrichten.
Stimmen diese bei Kontrollen nicht oder weisen Fehler auf, drohen Sanktionen. Damit das nicht passiert, bieten Unternehmen ihren Angestellten moderne und einfach zu bedienende Zeiterfassungsmodelle an. Somit können Arbeitszeiten ohne Schwierigkeiten dokumentiert werden.
Die Arbeitszeiten sind von Unternehmen als Nachweis für zwei Jahre aufzubewahren. Bei Verlangen sind alle Zeiten, die auch Pausen- und Ruhezeiten umfassen, vorzulegen. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben kann Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro betragen. Bei wiederholten Vergehen drohen sogar noch höhere Strafen.
Hinweis: Unabhängig vom Zeiterfassungssystem hat jeder Mitarbeiter ein Recht auf Einsicht in seine Unterlagen. Unternehmen haben dementsprechend eine gewisse Transparenz zu leisten. Das gilt nicht nur für die Belegschaft vor Ort, sondern auch für Arbeitnehmer, die ständig unterwegs sind oder im Home-Office arbeiten.
Die Arbeitszeiterfassung in Österreich unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Diese dienen dem Schutz von Arbeitnehmern und sollen eine gerechte Gestaltung der Arbeitszeiten garantieren.
Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, eine Arbeitszeiterfassung zu stellen, die präzise alle Arbeits- und Pausenzeiten regelt. Durch diese Maßnahmen sollen in erster Linie die Ruhezeiten und die Gesundheit des Personals gewährleistet werden.