Eine neue Brille kann schnell mehrere Hundert Euro kosten – gerade bei Sonderanfertigungen oder verschlechterter Sehschärfe. Was viele nicht wissen: Du kannst die Brille von Steuer absetzen und dir so einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen.
Brille von Steuer absetzen
In diesem Ratgeber erfährst du im Detail, welche Möglichkeiten du hast, worauf du achten musst und wie du deine Brille in der Steuererklärung korrekt einträgst. Besonders hilfreich ist dieser Artikel für alle, die hohe Kosten für Sehhilfen hatten und diese steuerlich geltend machen möchten.
Warum es sich lohnt, die Brille von Steuer abzusetzen
Die Anschaffungskosten für eine Brille können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen – besonders dann, wenn regelmäßig neue Gläser oder eine Ersatzbrille notwendig sind. Mit der Möglichkeit, die Brille von Steuer absetzen zu können, bietet der Staat eine Entlastung für medizinisch notwendige Ausgaben.
Ob du nur einen Teil der Kosten oder sogar den vollen Betrag absetzen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, wie du die Brille steuerlich einordnest: als außergewöhnliche Belastung oder als Werbungskosten. Der finanzielle Vorteil kann dabei mehrere Hundert Euro betragen – besonders, wenn du noch weitere Krankheitskosten in deiner Steuererklärung geltend machst.
Wann zählt die Brille als außergewöhnliche Belastung?
In der Regel wird eine Brille als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt. Das bedeutet, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeschafft wurde und deshalb steuerlich geltend gemacht werden kann.
Damit diese Regelung greift, musst du nachweisen, dass du aus medizinischen Gründen auf die Brille angewiesen bist. Ein ärztliches Attest oder eine augenärztliche Verordnung sind hier Pflicht. Es reicht nicht, dass du eine Brille trägst – die Notwendigkeit muss belegbar sein. Auch bei Ersatzbrillen nach Verlust oder Defekt ist eine Begründung notwendig.
Wenn du deine Brille von Steuer absetzen möchtest, weil sie als außergewöhnliche Belastung gilt, solltest du sämtliche Belege sammeln – insbesondere für Gläser, Fassung und eventuelle Reparaturen. Auch Rechnungen über Kontaktlinsen können dazugehören, sofern sie aus medizinischen Gründen verwendet werden.
Welche Rolle spielt die zumutbare Eigenbelastung?
Ein wesentlicher Faktor bei der steuerlichen Anerkennung der Brille als außergewöhnliche Belastung ist die sogenannte zumutbare Eigenbelastung. Das ist der Teil deiner Krankheitskosten, den du selbst tragen musst, bevor das Finanzamt deine Aufwendungen anerkennt.
Die Höhe dieser Grenze hängt ab von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder. Sie liegt je nach Fall bei einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags deiner Einkünfte. Erst wenn deine Ausgaben diese Grenze übersteigen, kannst du die Brille von Steuer absetzen.
Es lohnt sich also, sämtliche Krankheitskosten zu sammeln – nicht nur die Kosten für die Brille, sondern auch Ausgaben für Zahnersatz, Medikamente oder andere medizinische Hilfsmittel. So erreichst du schneller die Grenze der zumutbaren Belastung.
Brille von Steuer absetzen im Rahmen der Werbungskosten
Die Brille kann in seltenen Fällen auch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden – zum Beispiel dann, wenn sie ausschließlich beruflich verwendet wird. Das trifft beispielsweise auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen oder Schutzbrillen mit Sehstärke zu.
Wichtig: Eine normale Brille ist in der Regel nicht absetzbar als Werbungskosten, weil sie sowohl privat als auch beruflich getragen wird. Das Finanzamt erkennt sie nur dann an, wenn sie ausschließlich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit genutzt wird – etwa bei Tätigkeiten im Labor oder an Maschinen, wo eine Schutzbrille mit Sehstärke vorgeschrieben ist.
Auch hier gilt: Wenn du deine Brille von Steuer absetzen möchtest, musst du die berufliche Notwendigkeit nachweisen können. Dazu eignet sich ein Schreiben vom Arbeitgeber oder ein ärztlicher Nachweis, der den beruflichen Einsatz der Brille bestätigt.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit du deine Brille steuerlich absetzen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob du die Kosten als außergewöhnliche Belastung oder als Werbungskosten angeben möchtest:
- Bei außergewöhnlicher Belastung:
- medizinischer Nachweis (z. B. Attest)
- keine oder nur teilweise Erstattung durch die Krankenkasse
- tatsächliche Zahlung der Kosten durch dich selbst
- Überschreitung der zumutbaren Eigenbelastung
- Bei Werbungskosten:
- rein berufliche Nutzung der Brille
- kein privater Gebrauch
- Nachweis durch Arbeitgeber oder betriebsärztliches Gutachten
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht dem steuerlichen Absetzen deiner Brille nichts mehr im Wege.
Brille von Steuer absetzen: So gibst du die Brille korrekt in der Steuererklärung an
Das Eintragen der Kosten erfolgt an verschiedenen Stellen – abhängig davon, wie die Brille steuerlich eingeordnet wird.
- Außergewöhnliche Belastung: Trage die Kosten in der Zeile 67 des Mantelbogens (Seite 3) deiner Steuererklärung ein. Nutzt du ELSTER, findest du den Bereich unter „Krankheitskosten“.
- Werbungskosten: Hier erfolgt der Eintrag in der Anlage N unter der Rubrik „Weitere Werbungskosten“.
Achte darauf, alle Belege gesammelt aufzubewahren. Falls das Finanzamt Rückfragen hat, musst du die Ausgaben belegen können. Auch die Angabe, ob eine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt ist, ist notwendig.
Diese Nachweise brauchst du für das Finanzamt
Wenn du deine Brille von Steuer absetzen möchtest, benötigt das Finanzamt bestimmte Unterlagen. Diese solltest du griffbereit haben oder digital beifügen, wenn du die Steuererklärung online einreichst:
- ärztliches Attest mit Begründung der Notwendigkeit
- Rechnung für die Brille (aufgeschlüsselt nach Gläser, Fassung etc.)
- Nachweis über Zahlung (z. B. Kontoauszug)
- ggf. Bestätigung des Arbeitgebers bei beruflicher Nutzung
- Erstattungsnachweise der Krankenkasse
Ohne diese Nachweise ist eine Anerkennung durch das Finanzamt nicht möglich. Achte auf vollständige Unterlagen, um Rückfragen zu vermeiden.
Brille für das Kind: Was Eltern absetzen können
Wenn dein Kind eine Brille braucht, kannst du als Elternteil die Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen – meist als außergewöhnliche Belastung. Gerade bei Kindern, deren Sehschärfe sich häufig verändert, können regelmäßige Brillenkäufe zur finanziellen Belastung werden.
Auch hier gilt: Du musst ein Attest oder eine ärztliche Verordnung einreichen. Die Krankenkasse übernimmt zwar manchmal einen Teil der Kosten, aber der Eigenanteil bleibt meist bei den Eltern. Dieser kann steuerlich abgesetzt werden, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Tipp: Sammle auch andere Krankheitskosten deiner Familie, um den steuerlichen Schwellenwert schneller zu überschreiten. So kannst du auch den Teil der Kosten für eine neue Brille deines Kindes steuerlich geltend machen.
Kontaktlinsen und Sonnenbrillen: Was ist steuerlich möglich?
Nicht nur Brillen, sondern auch Kontaktlinsen können steuerlich abgesetzt werden – vorausgesetzt, sie dienen der Korrektur der Sehschwäche. Gleiches gilt für eine Sonnenbrille mit Sehstärke, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Eine modische Sonnenbrille oder Tageslinsen ohne medizinische Verordnung sind dagegen nicht absetzbar. Der Verwendungszweck entscheidet, ob du die Brille von Steuer absetzen kannst – oder eben nicht.
Die medizinische Notwendigkeit muss durch ein Attest oder eine Verordnung dokumentiert sein. Nur dann kannst du die Ausgaben für Kontaktlinsen oder Spezialbrillen steuerlich geltend machen.
Tipps zur Dokumentation und Einreichung der Belege
Eine gute Dokumentation ist das A und O, wenn du deine Brille von Steuer absetzen willst. Hier ein paar Tipps:
- Hebe alle Rechnungen und Zahlungsnachweise auf
- Lass dir bei jeder neuen Brille ein Attest vom Augenarzt geben
- Bewahre auch Ablehnungen oder Teilzahlungen der Krankenkasse auf
- Dokumentiere bei beruflich genutzten Brillen den Verwendungszweck
- Nutze ELSTER oder Steuerprogramme zur einfachen Eingabe
Wer seine Unterlagen vollständig und sauber aufbewahrt, erspart sich spätere Rückfragen und kann schneller mit einer Erstattung rechnen.
Fazit: Brille von Steuer absetzen
Wer eine Brille trägt, sollte die Möglichkeit nutzen, die Brille von Steuer absetzen zu können. Ob als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten – mit der richtigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und einer korrekten Eintragung in der Steuererklärung lässt sich bares Geld sparen.
Brillen, Kontaktlinsen und auch Sehhilfen für Kinder können bei entsprechender medizinischer Begründung steuerlich berücksichtigt werden. Wichtig ist dabei vor allem eines: Dokumentation. Wer systematisch vorgeht, kann sich jedes Jahr über eine kleine Entlastung freuen – trotz hoher Ausgaben für Sehhilfen.
FAQs: Brille von Steuer absetzen – Ihre Fragen beantwortet
Wie kann ich meine Brille steuerlich absetzen?
- Art der Absetzung: entweder als außergewöhnliche Belastung oder in seltenen Fällen als Werbungskosten
- Voraussetzungen bei außergewöhnlicher Belastung:
- medizinische Notwendigkeit muss nachgewiesen werden (z. B. durch Attest vom Augenarzt)
- die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten sein
- Voraussetzungen bei Werbungskosten:
- Brille wird ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt
- keine private Nutzung (z. B. Schutzbrille mit Sehstärke)
- Nachweis über den beruflichen Einsatz (z. B. Bescheinigung vom Arbeitgeber)
- Eintrag in der Steuererklärung:
- bei außergewöhnlicher Belastung: Seite 3 des Mantelbogens
- bei Werbungskosten: Anlage N, Rubrik Werbungskosten
- Wichtige Unterlagen:
- Kaufbeleg mit Brillenwert
- ärztliches Attest
- ggf. Erstattungsnachweis der Krankenkasse (wenn vorhanden)
Kann ich die Kosten meiner Brille geltend machen?
Ja, du kannst die Kosten für deine Brille unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Wenn deine Brille medizinisch notwendig ist und du dafür ein ärztliches Attest hast, kannst du sie als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung eintragen.
Eine vollständige oder teilweise Erstattung durch die Krankenkasse muss dabei berücksichtigt werden. Wenn die Brille ausschließlich beruflich genutzt wird, kannst du sie alternativ als Werbungskosten angeben. In jedem Fall musst du die entsprechenden Nachweise beim Finanzamt einreichen.
Können Kosten für Zahnersatz und Brillen von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, sowohl Zahnersatz als auch Brillen zählen zu den medizinisch notwendigen Ausgaben und können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. In beiden Fällen ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich, der die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Wichtig ist, dass die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten wird – erst dann erkennt das Finanzamt die Kosten steuerlich an. Auch bei diesen Ausgaben gilt: Nur der nicht von der Krankenkasse erstattete Teil kann steuerlich berücksichtigt werden.
Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Kostenart | Absetzbarkeit | Erforderliche Nachweise | Beispiel |
---|---|---|---|
Brille bei Sehschwäche | außergewöhnliche Belastung | ärztliches Attest, Kaufbeleg | Alltagsbrille bei Sehschwäche |
Kontaktlinsen | außergewöhnliche Belastung | Attest, Rechnung | Monatslinsen bei medizinischer Notwendigkeit |
Sonnenbrille mit Sehstärke | außergewöhnliche Belastung (bei Bedarf) | medizinische Begründung, Attest | Sonnenbrille bei starker Lichtempfindlichkeit |
Schutzbrille mit Sehstärke | Werbungskosten | beruflicher Nachweis (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) | Schutzbrille im Labor oder bei Maschinenarbeit |
Bildschirmarbeitsplatzbrille | Werbungskosten (selten) | arbeitsmedizinisches Gutachten | Spezielle PC-Brille für Bildschirmarbeitsplatz |
Zahnersatz | außergewöhnliche Belastung | Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt | Implantate oder Kronen |
Kinderbrille | außergewöhnliche Belastung | Attest, Quittung | Brille für schulpflichtiges Kind |
Ersatzbrille | außergewöhnliche Belastung (wenn nötig) | Attest, Begründung | Ersatz bei beschädigter oder verlorener Brille |