Recht

Monitor von der Steuer absetzen: So holst du dir deine Steuervorteile zurück

In der heutigen Zeit ist das Homeoffice für viele ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags, und mit der Arbeit zu Hause kommen auch verschiedene Arbeitsmittel, die oft mit hohen Kosten verbunden sind. Doch wusstest du, dass du viele dieser Arbeitsmittel steuerlich absetzen kannst?

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Hier erklären wir dir, wie du deinen Monitor von der Steuer absetzen kannst und welche steuerlichen Vorteile dir das bieten kann. Lies weiter, um herauszufinden, wie du im Rahmen deiner Steuererklärung Geld zurückbekommen kannst!

Was sind absetzbare Arbeitsmittel?

Absetzbare Arbeitsmittel sind alle Geräte und Utensilien, die für die berufliche Tätigkeit verwendet werden. Diese Arbeitsmittel können dann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Liste der gängigsten absetzbaren Arbeitsmittel:

  • Computer (inklusive Laptop)

  • Monitor

  • Drucker

  • Büromöbel

  • Peripheriegeräte (Tastatur, Maus, Drucker)

  • Software und Lizenzen

Wenn du diese Geräte beruflich nutzt, kannst du die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen – allerdings nur den Anteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt.

Wie kannst du einen Monitor steuerlich absetzen?

Wie kannst du einen Monitor steuerlich absetzen?

Monitore, die überwiegend für berufliche Zwecke verwendet werden, können vollständig oder anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden.

Beispiel:

  • Monitore unter 952 Euro netto: Kannst du sofort in voller Höhe absetzen.

  • Monitore über 952 Euro netto: Diese müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Steuerliche Absetzung von Monitoren (Tabelle):

Preis des Monitors Steuerliche Regelung Abschreibung
Bis 952 Euro netto Sofortige Absetzung Einmalig
Über 952 Euro netto Absetzung über mehrere Jahre Jährliche Abschreibung

Die Höhe des abzugsfähigen Betrags hängt davon ab, wie viel du den Monitor beruflich nutzt. Wenn er auch privat genutzt wird, musst du den beruflichen Nutzungsanteil berechnen und nur diesen absetzen.

Lässt sich der Computer auch privat absetzen?

Ein Computer, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, kann nur in dem Maße abgesetzt werden, in dem er für die berufliche Tätigkeit verwendet wird.

Berechnungsbeispiel für die Absetzung:

  • 100 % beruflich genutzt: Vollständige Absetzung der Anschaffungskosten.

  • 50 % beruflich genutzt: Nur 50 % der Anschaffungskosten können abgesetzt werden.

Es ist wichtig, den beruflichen Nutzungsanteil genau zu dokumentieren, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt keine Schwierigkeiten zu bekommen.

Welche Anforderungen gelten für die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln?

Damit ein Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Berufliche Nutzung: Das Arbeitsmittel muss hauptsächlich für berufliche Zwecke verwendet werden.

  • Nachweisbarkeit: Du musst den beruflichen Nutzungsanteil nachweisen, z.B. durch eine detaillierte Aufstellung oder Schätzung.

  • Nutzungsdauer: Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten über 952 Euro netto betragen, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Die wichtigsten Anforderungen in der Übersicht:

  • Arbeitsmittel müssen für berufliche Zwecke genutzt werden.

  • Der berufliche Anteil muss dokumentiert werden.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 952 Euro netto) können sofort abgesetzt werden.

Kannst du deinen Laptop von der Steuer absetzen?

Kannst du deinen Laptop von der Steuer absetzen?

Ja, auch ein Laptop kann steuerlich abgesetzt werden – vorausgesetzt, er wird für berufliche Zwecke genutzt. Auch hier gilt: Wenn der Laptop sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, kann nur der berufliche Anteil abgesetzt werden.

Steuerliche Absetzung von Laptops:

  • Laptops bis 952 Euro netto: Sofortige Absetzung in voller Höhe möglich.

  • Laptops über 952 Euro netto: Abschreibung über mehrere Jahre.

Wichtige Punkte:

  • Achte darauf, dass du den beruflichen Nutzungsanteil korrekt berechnest.

  • Bei einem überwiegenden privaten Nutzen ist keine steuerliche Absetzung möglich.

Wie werden Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt?

Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst. Dazu gehören auch Arbeitsmittel wie Computer, Monitore und Laptops.

So funktioniert die steuerliche Absetzung von Werbungskosten:

  • Steuererklärung ausfüllen: Trage die Kosten für die Arbeitsmittel in der entsprechenden Rubrik der Steuererklärung ein.

  • Beruflicher Anteil: Berechne den Anteil der beruflichen Nutzung und setze nur diesen ab.

  • Nachweise: Bewahre Rechnungen und Nachweise für den beruflichen Anteil auf, falls das Finanzamt nachfragt.

Werbungskosten in der Steuererklärung (Tabelle):

Arbeitsmittel Steuerliche Behandlung Nachweise erforderlich
Monitor Vollständige oder anteilige Absetzung Rechnung, Nutzungsnachweis
Laptop Vollständige oder anteilige Absetzung Rechnung, Nutzungsnachweis
Peripheriegeräte Absetzung anteilig bei beruflicher Nutzung Rechnung, Nutzungsnachweis

Homeoffice: Was kannst du steuerlich absetzen?

Das Arbeiten im Homeoffice bietet viele steuerliche Vorteile. Neben den Arbeitsmitteln wie Computer und Monitor kannst du auch weitere Ausgaben geltend machen, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice entstehen.

Mögliche Absetzungen im Homeoffice:

  • Arbeitszimmer: Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast, kannst du anteilig die Miete, Heizkosten und Stromkosten absetzen.

  • Arbeitsmittel: Monitore, Laptops, Drucker und Büromöbel, die für das Homeoffice genutzt werden, können abgesetzt werden.

  • Internet und Telefon: Die Kosten für beruflich genutztes Internet und Telefon können anteilig abgesetzt werden.

Wie geht das mit der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln?

Wie geht das mit der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln?

Die private Nutzung von Arbeitsmitteln wie einem Computer oder Monitor hat Einfluss auf die steuerliche Absetzbarkeit. Du kannst nur den Anteil der Kosten absetzen, der auf die berufliche Nutzung entfällt.

Berechnungsbeispiel für die private Nutzung:

  • 50 % private Nutzung: Du kannst nur 50 % der Anschaffungskosten absetzen.

  • 100 % berufliche Nutzung: Du kannst die gesamten Kosten absetzen.

Wenn du einen Computer oder Monitor sowohl beruflich als auch privat nutzt, muss der berufliche Anteil genau berechnet und dokumentiert werden.

Welche Änderungen gibt es ab 2024 bei der steuerlichen Absetzbarkeit?

Ab 2024 gibt es einige Änderungen im Steuerrecht, die vor allem Selbstständige und Menschen im Homeoffice betreffen. Die wichtigste Änderung betrifft die Regelungen zur Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln und deren Abschreibung.

Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung des Freibetrags: Geringwertige Wirtschaftsgüter können künftig schneller abgesetzt werden.

  • Vereinfachung der Dokumentation: Es wird erwartet, dass die Anforderungen für die Nachweispflicht in Bezug auf die berufliche Nutzung vereinfacht werden.

  • Bessere Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln im Homeoffice.

Wie kannst du Geld zurückbekommen durch die steuerliche Absetzung von Arbeitsmitteln?

Wenn du Arbeitsmittel steuerlich absetzt, verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen, was dazu führen kann, dass du Steuern zurückbekommst. Die Höhe der Rückerstattung hängt davon ab, wie hoch deine Werbungskosten sind und wie viel du davon absetzen kannst.

Steuerliche Vorteile im Überblick:

  • Reduzierung des zu versteuernden Einkommens: Je mehr du absetzen kannst, desto weniger musst du versteuern.

  • Rückerstattung: Das Finanzamt erstattet dir gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zurück.

Fazit: Monitor von der Steuer absetzen – So kannst du Steuervorteile nutzen

  • Absetzbare Arbeitsmittel: Monitore, Computer, Laptops und weitere Arbeitsmittel können steuerlich geltend gemacht werden.

  • Berechnung der beruflichen Nutzung: Nur der beruflich genutzte Anteil der Arbeitsmittel kann abgesetzt werden.

  • Änderungen ab 2024: Neue Regelungen erleichtern die Absetzung von Arbeitsmitteln und erhöhen Freibeträge.

  • Geld zurück: Durch die steuerliche Absetzung von Arbeitsmitteln kannst du Steuern sparen und gegebenenfalls Geld zurückbekommen.

Häufige Fragen: Monitor von der Steuer absetzen – Alles, was du wissen musst

1. Kann ich Monitore von der Steuer absetzen?

Ja, Monitore, die du für berufliche Zwecke nutzt, können als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Berufliche Nutzung: Der Monitor muss überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden, um ihn absetzen zu können.

  • Nutzungsanteil: Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) kannst du nur den beruflichen Anteil absetzen.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Monitore, die unter 952 Euro netto kosten, kannst du in voller Höhe absetzen.

2. Kann ich Monitore sofort abschreiben?

Ja, du kannst Monitore sofort abschreiben, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie gelten dann als geringwertige Wirtschaftsgüter.

Steuerliche Regelungen:

  • Monitore bis 952 Euro netto: Sofortige Absetzung in voller Höhe möglich.

  • Monitore über 952 Euro netto: Müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden (Abschreibungsdauer in der Regel 3 bis 5 Jahre).

Preis des Monitors Steuerliche Behandlung
Bis 952 Euro netto Sofortige Absetzung in voller Höhe
Über 952 Euro netto Abschreibung über mehrere Jahre

3. Welche Büroartikel kann ich von der Steuer absetzen?

Du kannst eine Vielzahl von Büroartikeln steuerlich absetzen, wenn sie für deine berufliche Tätigkeit genutzt werden. Hier eine Übersicht:

  • Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Regale)

  • Computer und Laptops

  • Monitore und Drucker

  • Peripheriegeräte (Maus, Tastatur, Drucker)

  • Software und Lizenzen

  • Bürobedarf (Papier, Stifte, Ordner)

  • Arbeitszimmer (falls separat genutzt)

Steuerlich absetzbare Büroartikel im Überblick:

Büroartikel Steuerliche Absetzbarkeit
Computer/Laptops Vollständige oder anteilige Absetzung
Monitore Vollständige oder anteilige Absetzung
Software Kosten können abgesetzt werden
Bürobedarf Geringwertige Wirtschaftsgüter

4. Wie schreibe ich einen Monitor ab?

Die Abschreibung eines Monitors erfolgt je nach Anschaffungskosten und Nutzungsdauer. Hier sind die Schritte, wie du vorgehen musst:

  1. Bestimme den Preis des Monitors:

    • Monitore unter 952 Euro netto kannst du sofort absetzen.

    • Monitore über 952 Euro netto müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden (meistens 3 bis 5 Jahre).

  2. Berechne den beruflichen Nutzungsanteil:

    • Wenn der Monitor sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, musst du den beruflichen Anteil berechnen und nur diesen absetzen.

  3. Gib den Monitor in der Steuererklärung an:

    • Trage die Kosten für den Monitor unter den Werbungskosten ein.

    • Belege den beruflichen Nutzungsanteil mit einer nachvollziehbaren Berechnung.

Abschreibung von Monitoren (Tabelle):

Monitorpreis Abschreibungsmethode Beispiel
Bis 952 Euro netto Sofortige Absetzung in voller Höhe Einmalige Absetzung
Über 952 Euro netto Abschreibung über mehrere Jahre Jährliche Abschreibung

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