Häufige Fragen: Monitor von der Steuer absetzen – Alles, was du wissen musst
1. Kann ich Monitore von der Steuer absetzen?
Ja, Monitore, die du für berufliche Zwecke nutzt, können als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden. Hier sind einige wichtige Punkte:
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Berufliche Nutzung: Der Monitor muss überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden, um ihn absetzen zu können.
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Nutzungsanteil: Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) kannst du nur den beruflichen Anteil absetzen.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Monitore, die unter 952 Euro netto kosten, kannst du in voller Höhe absetzen.
2. Kann ich Monitore sofort abschreiben?
Ja, du kannst Monitore sofort abschreiben, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie gelten dann als geringwertige Wirtschaftsgüter.
Steuerliche Regelungen:
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Monitore bis 952 Euro netto: Sofortige Absetzung in voller Höhe möglich.
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Monitore über 952 Euro netto: Müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden (Abschreibungsdauer in der Regel 3 bis 5 Jahre).
Preis des Monitors | Steuerliche Behandlung |
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Bis 952 Euro netto | Sofortige Absetzung in voller Höhe |
Über 952 Euro netto | Abschreibung über mehrere Jahre |
3. Welche Büroartikel kann ich von der Steuer absetzen?
Du kannst eine Vielzahl von Büroartikeln steuerlich absetzen, wenn sie für deine berufliche Tätigkeit genutzt werden. Hier eine Übersicht:
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Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Regale)
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Computer und Laptops
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Monitore und Drucker
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Peripheriegeräte (Maus, Tastatur, Drucker)
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Software und Lizenzen
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Bürobedarf (Papier, Stifte, Ordner)
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Arbeitszimmer (falls separat genutzt)
Steuerlich absetzbare Büroartikel im Überblick:
Büroartikel | Steuerliche Absetzbarkeit |
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Computer/Laptops | Vollständige oder anteilige Absetzung |
Monitore | Vollständige oder anteilige Absetzung |
Software | Kosten können abgesetzt werden |
Bürobedarf | Geringwertige Wirtschaftsgüter |
4. Wie schreibe ich einen Monitor ab?
Die Abschreibung eines Monitors erfolgt je nach Anschaffungskosten und Nutzungsdauer. Hier sind die Schritte, wie du vorgehen musst:
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Bestimme den Preis des Monitors:
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Monitore unter 952 Euro netto kannst du sofort absetzen.
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Monitore über 952 Euro netto müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden (meistens 3 bis 5 Jahre).
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Berechne den beruflichen Nutzungsanteil:
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Wenn der Monitor sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, musst du den beruflichen Anteil berechnen und nur diesen absetzen.
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Gib den Monitor in der Steuererklärung an:
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Trage die Kosten für den Monitor unter den Werbungskosten ein.
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Belege den beruflichen Nutzungsanteil mit einer nachvollziehbaren Berechnung.
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Abschreibung von Monitoren (Tabelle):
Monitorpreis | Abschreibungsmethode | Beispiel |
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Bis 952 Euro netto | Sofortige Absetzung in voller Höhe | Einmalige Absetzung |
Über 952 Euro netto | Abschreibung über mehrere Jahre | Jährliche Abschreibung |