Energiekosten gehören zu den wichtigsten Ausgaben eines Haushalts oder Unternehmens. Besonders im Jahr 2024, wo die Energiekosten weiter steigen, ist es sinnvoll zu wissen, wie man diese steuerlich absetzen kann.
Hier erklären wir, wie du den Strom von der Steuer absetzen kannst, wie man sie in der Steuererklärung geltend machen kann und welche Regelungen für Selbstständige und Arbeitnehmer im Homeoffice gelten.
Du wirst erfahren, wie du Stromkosten, Heizkosten und weitere Energiekosten von der Steuer absetzen kannst – und das sowohl für dein Arbeitszimmer zu Hause als auch für dein E-Auto, wenn du es beruflich nutzt.
Was bedeutet „Energiekosten Absetzen“ und welche Kosten sind absetzbar?
Energiekosten absetzen bedeutet, dass bestimmte Ausgaben für Energie in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Dies gilt für Strom, Gas, Heizkosten und weitere Energiekosten, die beruflich genutzt werden. Doch welche Kosten sind genau absetzbar? Die Antwort darauf hängt davon ab, wie und in welchem Umfang die Energie genutzt wird.
Absetzbare Energiekosten
Kostenart | Kann abgesetzt werden, wenn… |
---|---|
Stromkosten | Für das Arbeitszimmer oder Homeoffice genutzt |
Heizkosten | Für das Arbeitszimmer oder Homeoffice anteilig |
Gas/Wasser | Für das Arbeitszimmer oder Homeoffice anteilig |
Es müssen immer die beruflichen Anteile der Energiekosten nachgewiesen werden, um diese von der Steuer abzusetzen.
Wie kann man Strom von der Steuer absetzen?
Stromkosten zählen zu den häufigsten Energiekosten, die steuerlich abgesetzt werden können. Wenn du Strom für berufliche Zwecke nutzt, etwa für ein Arbeitszimmer zu Hause, kannst du diese Kosten anteilig absetzen.
Berechnung der absetzbaren Stromkosten
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Gesamtstromkosten: Deine monatlichen Stromrechnungen.
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Beruflich genutzter Anteil: Verhältnis der Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche der Wohnung.
Beispiel:
Deine Wohnung hat 80 m², das Arbeitszimmer ist 10 m² groß. Dann kannst du 12,5 % der Stromkosten absetzen (10 m² / 80 m² = 0,125).
Sind die Energiekosten für das Homeoffice steuerlich absetzbar?
Ja, Energiekosten für das Homeoffice sind steuerlich absetzbar, wenn du nachweisen kannst, dass du diese für berufliche Zwecke nutzt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun:
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Homeoffice-Pauschale: Bis zu 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr.
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Echte Kostenabsetzung: Strom- und Heizkosten können separat abgesetzt werden, wenn diese für das Homeoffice verwendet werden.
Kostenart | Pauschale | Absetzbare Kosten (bei Nachweis) |
---|---|---|
Stromkosten | Nicht anwendbar | Anteilig nach Quadratmeterzahl |
Heizkosten | Nicht anwendbar | Anteilig nach Quadratmeterzahl |
Wasser | Nicht anwendbar | Anteilig nach Quadratmeterzahl |
Welche Rolle spielt das Arbeitszimmer bei der steuerlichen Absetzung von Energiekosten?
Für das steuerliche Absetzen von Energiekosten spielt das Arbeitszimmer eine zentrale Rolle. Um Strom- und Heizkosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Berufliche Nutzung: Das Arbeitszimmer muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden.
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Separate Nutzung: Es muss ein eigenes, separiertes Arbeitszimmer sein (keine Wohn- oder Schlafzimmer).
Voraussetzungen für das Arbeitszimmer
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Berufliche Nutzung: 90% der Zeit muss das Zimmer beruflich genutzt werden.
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Separate Nutzung: Das Arbeitszimmer darf nicht als Durchgangszimmer oder für private Zwecke verwendet werden.
Selbstständige und die steuerliche Absetzung von Energiekosten
Für Selbstständige gibt es spezielle Regelungen zur steuerlichen Absetzung von Energiekosten. Wenn du ein Arbeitszimmer oder ein Homeoffice zu Hause nutzt, kannst du die anteiligen Energiekosten absetzen. Auch die Kosten für ein E-Auto, das beruflich genutzt wird, können geltend gemacht werden.
Absetzbare Kosten für Selbstständige
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Stromkosten: Anteilig, basierend auf der beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers.
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Heizkosten: Anteilig, basierend auf der beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers.
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E-Auto: Kosten für das Aufladen des E-Autos bei beruflicher Nutzung.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um Energiekosten steuerlich absetzen zu können?
Um Energiekosten steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
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Nachweis der beruflichen Nutzung: Du musst nachweisen können, dass die Energiekosten für berufliche Zwecke anfallen.
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Dokumentation: Alle Kosten müssen dokumentiert und die absetzbaren Anteile genau berechnet werden.
Wichtige Dokumente:
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Strom- und Heizkostenabrechnungen
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Nachweise zur beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers (z. B. Arbeitsvertrag oder Homeoffice-Nachweis)
Wie funktioniert die steuerliche Absetzung von Stromkosten im Homeoffice?
Im Homeoffice können Stromkosten abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird. Hier ist eine genaue Berechnung erforderlich:
Berechnung der absetzbaren Stromkosten im Homeoffice
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Gesamtstromkosten: Deine monatlichen Stromkosten.
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Anteil des Arbeitszimmers: Berechne den Anteil der Arbeitsfläche an der Gesamtwohnfläche.
Beispiel:
Dein Arbeitszimmer macht 15% der Gesamtwohnfläche aus, daher kannst du 15% der Stromkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzen.
E-Auto und Energiekosten: Kann man auch hier Kosten von der Steuer absetzen?
Für Selbstständige und Unternehmer, die ein E-Auto auch beruflich nutzen, gibt es die Möglichkeit, die Energiekosten für das Aufladen des Autos steuerlich abzusetzen. Wenn du dein E-Auto sowohl privat als auch beruflich nutzt, musst du den beruflichen Anteil ermitteln.
Nutzung des E-Autos | Absetzbare Kosten |
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Beruflich genutzt | Stromkosten für das Laden des Fahrzeugs |
Privat genutzt | Kosten nur anteilig, basierend auf beruflicher Nutzung |
Doppelte Haushaltsführung und steuerliche Absetzung von Energiekosten
Bei der doppelten Haushaltsführung können Energiekosten ebenfalls abgesetzt werden. Wenn du eine Zweitwohnung für berufliche Zwecke führst, können anteilige Energiekosten für Strom und Heizung abgesetzt werden.
Absetzbare Energiekosten:
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Stromkosten: Anteilig für die berufliche Nutzung der Zweitwohnung.
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Heizkosten: Anteilig für die berufliche Nutzung der Zweitwohnung.
Tipps zum Steuersparen: Wie man Energiekosten von der Steuer absetzt
Um Energiekosten effektiv von der Steuer abzusetzen, solltest du folgende Tipps beachten:
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Dokumentiere deine Energiekosten genau und berechne den absetzbaren Anteil.
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Nutze die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (maximal 1.260 € im Jahr), wenn du weniger als 210 Tage im Homeoffice arbeitest.
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Berücksichtige berufliche Nutzung: Achte darauf, den beruflichen Anteil an den Kosten für Strom, Heizung und Wasser korrekt zu berechnen.
Fazit: Strom von der Steuer absetzen – So geht’s richtig
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Energiekosten wie Strom, Gas und Heizkosten können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie für berufliche Zwecke genutzt werden.
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Homeoffice-Nutzer können die anteiligen Energiekosten absetzen.
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Das Arbeitszimmer muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden, um Energiekosten absetzen zu können.
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E-Autos: Kosten für das Aufladen von E-Autos können bei beruflicher Nutzung abgesetzt werden.
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Eine präzise Dokumentation und Berechnung der absetzbaren Kosten sind notwendig, um Energiekosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben.
1. Kann ich die GEZ von der Steuer absetzen?
Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) oder Rundfunkbeiträge sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie nicht als beruflich veranlasste Kosten gelten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
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Berufliche Nutzung des Rundfunkbeitrags: Wenn du den Rundfunkbeitrag für ein Büro oder ein Homeoffice zahlst, das nachweislich für berufliche Zwecke genutzt wird, könnten anteilige Kosten als Werbungskosten absetzbar sein.
Beispiel:
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Du nutzt deinen Fernseher im Arbeitszimmer ausschließlich für berufliche Zwecke, dann könntest du einen Teil des Rundfunkbeitrags steuerlich geltend machen.
2. Was ist alles steuerlich absetzbar?
Es gibt eine Vielzahl von Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind, wenn sie berufsbedingt anfallen. Hier eine Übersicht der häufigsten absetzbaren Kosten:
Kostenart | Absetzbar bei |
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Büro- und Arbeitszimmer | Wenn es ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird |
Fahrkosten | Beruflich veranlasste Fahrten (z. B. Dienstreisen) |
Stromkosten | Wenn sie für das Arbeitszimmer oder das Homeoffice genutzt werden |
Heizkosten | Anteilig für das Arbeitszimmer oder Homeoffice |
Fortbildungskosten | Wenn sie beruflich notwendig sind |
Werbungskosten | Kosten für Werbung, z. B. für berufliche Auftritte oder Portfolios |
Tipp: Alle beruflich bedingten Kosten, die zur Ausübung deiner Tätigkeit notwendig sind, können abgesetzt werden. Achte darauf, Nachweise zu erbringen, wie z. B. Quittungen und Rechnungen.
3. Kann ich Nebenkosten für Strom in meiner Steuererklärung geltend machen?
Ja, Nebenkosten für Strom können in der Steuererklärung geltend gemacht werden – unter bestimmten Voraussetzungen:
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Homeoffice und Arbeitszimmer: Wenn du ein Arbeitszimmer zu Hause hast, kannst du die anteiligen Stromkosten für dieses Zimmer absetzen.
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Selbstständige: Selbstständige, die ein Büro zu Hause betreiben, können ebenfalls einen Anteil ihrer Nebenkosten absetzen.
Wie funktioniert die Berechnung?
Schritt | Erklärung |
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1. Gesamtstromkosten | Addiere die gesamten Stromkosten des Jahres |
2. Anteil des Arbeitszimmers | Berechne den Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche |
3. Abzugsfähiger Anteil | Multipliziere den Anteil mit den Stromkosten |