1. Wer muss beweisen, dass eine Mahnung angekommen ist?
In einem rechtlichen Streitfall muss der Gläubiger nachweisen, dass die Mahnung tatsächlich beim Schuldner angekommen ist. Dies wird als Zugang der Mahnung bezeichnet und ist entscheidend, um den Verzug des Schuldners festzustellen. Fehlt dieser Nachweis, gilt die Mahnung als nicht zugestellt.
Wichtige Aspekte zum Nachweis des Zugangs:
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Einschreiben: Empfohlen, um den Zugang nachzuweisen.
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Zeugen: Falls die Mahnung in Person übergeben wurde.
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Elektronische Zustellung: Bei Mahnung per E-Mail kann der Zugangsnachweis durch Lesebestätigungen erfolgen.
2. Kann man einer Mahnung widersprechen?
Ja, der Schuldner kann grundsätzlich einer Mahnung widersprechen, wenn er der Ansicht ist, dass die Forderung unberechtigt ist. Dies geschieht meist durch Widerspruch oder Einspruch gegen die Forderung.
Widerspruchsmöglichkeiten:
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Fehlerhafte Forderung: Der Schuldner bestreitet den Betrag oder die Rechtmäßigkeit der Forderung.
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Falscher Zeitpunkt: Die Mahnung wurde nicht korrekt zugestellt oder eine Frist wurde überschritten.
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Verzugseintritt unklar: Der Schuldner ist der Ansicht, dass der Verzug noch nicht eingetreten ist.
Widerspruch gegen den Mahnbescheid:
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Sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist, kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
3. Welche Fristen gelten bei Mahnungen?
Die Fristen für Mahnungen variieren je nach Vertrag und Forderung. In der Regel muss der Schuldner nach einer Mahnung innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Fehlt diese Zahlung, tritt der Verzug ein.
Wichtige Fristen bei Mahnungen:
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30 Tage nach Fälligkeit: Gesetzlich festgelegte Frist für Zahlungen in Deutschland, nach der der Schuldner ohne Mahnung in Verzug gerät.
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14 Tage Frist: Häufige Fristsetzung in Mahnungen, besonders wenn es sich um kleinere Beträge handelt.
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Frist nach Mahnung: Wenn eine Mahnung verschickt wurde, gibt es üblicherweise eine Frist von 14 bis 30 Tagen, in der die Zahlung erfolgen sollte.